BUNDjugend Baden-Württemberg  

Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit der BUNDjugend und des BUND BW

Ehrenamtliches Engagement benötigt Zeit. Deswegen ermöglicht es das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ von 2007, dass Arbeitnehmer*innen bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr unbezahlte Freistellung und Azubis bis zu fünf Tage unbezahlte Freistellung bei ihren Arbeitgeber*innen beantragen können.
Das heißt all diejenigen, die sich innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit von BUNDjugend und BUND in Baden-Württemberg ehrenamtlich engagieren und mindestens 16 Jahre alt sind, können über die Landesgeschäftsstelle der BUNDjugend eine Freistellung beantragen (alle anderen, siehe unten „Wichtiger Hinweis“). Bitte wendet euch wegen der Freistellung mindestens zwei Monate, besser drei Monate, vor der geplanten Veranstaltung an uns.

Wenn ihr für euer Engagement in der Jugendarbeit eine Freistellung beantragen wollt, brauchen wir von euch ein paar Angaben. Wir füllen dann das notwendige Formular aus, schreiben einen Brief an eure*n Arbeitgeber*in und schicken euch beides wieder zu. Ihr geht dann damit zu eurem*r Arbeitgeber*in und klärt das weitere.

Die genauen Bedingungen der Freistellung

Die genauen Bedingungen der Freistellung (vor 2007 „Sonderurlaub“) könnt ihr entweder dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (pdf) oder dem Faltblatt von Sozial- und Kultusministerium (pdf) entnehmen, die ihr euch beide hier herunterladen könnt. Das Faltblatt ist schon etwas älter, ist aber aktuell.

Info für Schüler*innen und Student*innen

Schüler*innen und Student*innen haben keine Arbeitgeber*innen und können entsprechend keine Freistellung im Sinne des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ beantragen. Hier hilft in vielen Fällen aber rechtzeitig vorher ein Gespräch mit den Lehrer*innen bzw. Dozent*innen, in denen ihr ihnen darlegt, um was es geht. Wenn ihr eine Juleica habt, sollte das in vielen Fällen eine gute Argumentationshilfe sein. Außerdem könnt ihr euch von eurer BUNDjugend- oder BUND-Gruppe einen Brief schreiben lassen, der euch euer Engagement bescheinigt und welche wichtige Rolle ihr für die Durchführung der geplanten Maßnahme spielt.

Wir brauchen von euch folgende Angaben:

  • euren Namen und Adresse, ggf. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
  • euer Geburtsdatum
  • euren Beruf
  • Namen, Adresse und ggf. Ansprechperson eures*r Arbeitgebers*in
  • Wie heißt die geplante Veranstaltung?
  • Was habt ihr geplant? Wenige Sätze reichen, meistens reicht eine Kopie der
    Ausschreibung.
  • Welche BUNDjugend-/BUND-Gruppe veranstaltet die Maßnahme, für die ihr die
    Freistellung beantragen wollt?
  • An welchem Tag bzw. von wann bis wann findet die Maßnahme statt?
  • Wo wird sie stattfinden?
  • Handelt es sich um eine Erholungsmaßnahme, um eine Fortbildung oder um
    einen Internationale Begegnung?
  • Für wie viele Arbeitstage wollt ihr die Freistellung beantragen? (Bitte dabei
    Wochenenden und Feiertage sowie ggf. Urlaubstage beachten.)

Antrag stellen

Wenn ihr am Computer fit seid, könnt ihr euch das Antragsformular hier direkt als pdf herunterladen, es am Rechner ausfüllen und es uns fertig ausgefüllt mailen, das spart uns Arbeit. Bitte prüft vor dem Abschicken, ob das Speichern geklappt hat. Außerdem müsst ihr uns die dann noch fehlenden Infos (in der Liste oben kursiv) in der Mail mitschicken.

Für euch einfacher ist vermutlich, wenn ihr das untenstehende Formular ausfüllt.

Online-Antragformular

Freistellung

Notwendige Infos für Freistellungsanträge

  • Angaben zur*zum Ehrenamtlichen

  • Angaben zum*zur Arbeitgeber*in

  • Angabe zur Maßnahme, für die eine Freistellung beantragt werden soll

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Wenige Sätze reichen, meistens reicht eine Kopie der Ausschreibung.
  • Wir nutzen deine Daten, um dir auch zukünftig Informationen von uns zukommen zu lassen. Du kannst dieser Datenverwendung direkt unten oder jederzeit später per Mail an datenschutz@bundjugend-bw.de widersprechen. Damit wir deine Anfrage bearbeiten können, musst du aber in jedem Fall einverstanden sein, dass wir deine Angaben und Daten elektronisch verarbeiten und speichern, um deine Anfrage bearbeiten zu können. Selbstverständlich gehen wir sehr sorgfältig mit deinen Daten um. Nähere Infos, wie wir deine Daten nutzen, findest du in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

Wichtiger Hinweis: Wenn du nicht bei uns in der Jugendarbeit aktiv bist, gelten für dich die gleichen Regeln. ABER Wir können dir trotzdem nicht weiterhelfen. Bitte wende dich an deine Verbandszentrale. Wir sind ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend (und BUND) und ihren Gruppen in Baden-Württemberg zuständig. Bei der Suche nach deiner Verbandszentrale oder nach deinem Jugendring hilft vielleicht die Mitgliederliste des Landesjugendrings. Wenn du in der Jugendarbeit in einem Sportverein tätig bist, hat die Baden-Württembergische Sportjugend die relevanten Infos für dich.

In der Landesgeschäftsstelle für die Freistellungen zuständig ist Sabine: sabine.renelt@bundjugend-bw.de