BUNDjugend Baden-Württemberg  

Juleica

Juleica steht für Jugendleiter*innen-Card und ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Die Juleica weist die besondere Qualifikation und das Engagement der Jugendleiter*innen nach und dient als Legitimation gegenüber Eltern minderjähriger Teilnehmer*innen und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Die Juleica stärkt die Jugendleiter*innen und unterstützt sie in ihrem Engagement.

Wer kann die Juleica erhalten?

  • wer mindestens 16 Jahre alt ist (in Ausnahmefällen auch schon ab 15 möglich),
  • wer eine Ausbildung nach Juleica-Standards (in Baden-Württemberg mindestens 30 Zeitstunden Ausbildung (40 Einheiten à 45 Minuten) mit fachspezifischen, pädagogischen, jugendpflegerischen, jugendpolitischen und organisatorischen Einheiten) bei einem Jugendverband oder Jugendring oder einem anderen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe besucht hat,
  • wer einen auf die Zielgruppe abgestimmten Erste-Hilfe-Kurs besucht hat,
  • wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist,
  • (Die Juleica-Schulung und der Erste-Hilfe-Kurs sollten in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.)

Wie funktioniert die Antragstellung?

Achtung: Diese Hinweise gelten nur für Aktive der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend und BUND Baden-Württemberg. Aktive anderer Verbände müssen sich in Zweifelsfällen bei ihren jeweiligen Verbandszentralen erkundigen.

  1. Auf www.juleica.de geht es direkt zum Online-Antragsverfahren.
  2. Dort musst Du Dich zuerst registrieren.
  3. Nach der Registrierung bekommst Du eine Mail und kannst dann den Antrag stellen.
  4. Beim Antrag musst Du als Bundesland Baden-Württemberg auswählen, allerdings dann keinen Landkreis auswählen, sondern Träger auf Landesebene anzeigen. Dann kannst Du direkt unten im Feld „Gefundene Träger“ die BUNDjugend Baden-Württemberg auswählen und den Antrag so direkt stellen.
  5. Solltest Du den Träger trotzdem nicht finden, kannst Du das angeben und Dich direkt aus dem System heraus per Mail an uns wenden.

Für die Ausstellung von Juleicas für Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend und BUND in Baden-Württemberg ist die BUNDjugend Baden-Württemberg zuständig. Da die BUNDjugend-Geschäftsstelle unmöglich alle BUNDjugend- und BUND-Ehrenamtlichen im Land kennen kann, brauchen wir für die Genehmigung eurer Juleica-Anträge, die über das System automatisch bei uns ankommen, weitere Infos:

  1. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Juleica-Schulung (entsprechend der Juleica-Standards) von den Kursleiter*innen oder der durchführenden Organisation, die in der Regel nicht länger als zwei Jahre her sein sollte.
  2. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von den Kursleiter*innen oder der durchführenden Organisation, der in der Regel nicht länger als zwei Jahre her sein sollte. Seit dem 1. April 2015 beträgt der zeitliche Umfang der neuen Erste-Hilfe-Grundausbildung 9 Einheiten (à 45 Minuten).
  3. Eine schriftliche Bestätigung, dass Du aktuell ehrenamtlich in einer BUNDjugend- oder BUND-Gruppe als Jugendleiter*in aktiv bist. Das kann Dir formlos jemand vom jeweiligen Vorstand oder ein*e Hauptamtliche*r bestätigen.

Alles drei kannst Du per Post oder per Mail an uns schicken:
BUNDjugend Baden-Württemberg
Rotebühlstr. 86/1 | 70178 Stuttgart | 0711/619 70-20
sabine.renelt@bundjugend-bw.de

Wie kann ich meine Juleica verlängern lassen?

Die Juleica ist drei Jahre lang gültig. Wenn Du danach immer noch ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist, kannst Du nach Besuch einer oder mehreren einschlägigen Juleica-Fortbildung(en) von insgesamt mindestens acht Zeitstunden Länge wieder eine Juleica beantragen. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen bei unseren Maßnahmen empfehlen wir außerdem dringend, immer auch nochmal aktuell einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen.

Wo kann ich eine Juleica-Schulung oder -Fortbildung machen?

Wir bieten jedes Frühjahr gemeinsam mit der NAJU Baden-Württemberg eine Juleica-Schulung für die Jugendgruppenarbeit und eine Juleica-Schulung für die Kindergruppenarbeit an. Aktuelle Termine befinden sich unten. Außerdem bieten die meisten anderen Jugendverbände sowie viele Stadt- und Kreisjugendringe sowie die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg regelmäßig Juleica-Schulungen und Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica an. Viele der Schulungen findest du im Jugendarbeitsnetz.

Wo finde ich die Juleica-Standards?

Die Jugendverbände und Jugendringe in Baden-Württemberg haben 2009 die Selbstverpflichtung „Standards der JugendleiterInnen-Ausbildung“ beschlossen. 2016 wurden die Standards überarbeitet. Du kannst Dir die aktuellen Juleica-Standards hier herunterladen. Dieses Papier ist für alle Gruppen und Seminarleiter*innen, die in Baden-Württemberg Juleica-Schulungen anbieten, eine wichtige Grundlage für die Schulungs-Arbeit.

Die Juleica-Richtlinien des baden-württembergrischen Kultusministeriums von 2010 kannst Du ebenfalls herunterladen. Und die Juleica-Standards von 2009 haben wir auch noch im Angebot.

Welche Vergünstigungen bekomme ich mit der Juleica?

Für Inhaber*innen einer gültigen Juleica gibt es zahlreiche Vergünstigungen. Diese sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Auf der Juleica-Homepage gibt es eine Übersicht über bestehende Vergünstigungen. Du kannst Dich bei Dir vor Ort für weitere Vergünstigungen einsetzen und diese anschließend in die Übersicht eintragen. Im Jugendarbeitsnetz hat der Landesjugendring Briefentwürfe zur Verfügung gestellt, die es Dir und allen anderen einfacher machen sollen, euch bei der Gemeindeverwaltung und bei Unternehmen für Vergünstigungen einzusetzen.

BahnCard-Gutschein über 26 €

Das Sozialministerium Baden-Württemberg bezuschusst einmal jährlich allen Juleica-Inhaber*innen den BahnCard-Kauf mit 26 €. Dafür musst Du den BahnCard Antrag (pdf), ausfüllen (geht auch am Rechner), unterschreiben und per Post an uns schicken (aber nur, wenn die BUNDjugend Baden-Württemberg Deine Juleica ausgestellt hat!). Wir prüfen dann, ob Deine Juleica noch gültig ist, leiten den Antrag ans Ministerium weiter und schicken Dir Deinen Gutschein zu, sobald wir ihn haben.

Achtung:

Diese Hinweise gelten nur für Aktive der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend und BUND Baden-Württemberg. Aktive anderer Verbände müssen sich in Zweifelsfällen bei ihren jeweiligen Verbandszentralen erkundigen.

Bevorstehende Juleica-Termine

Falls hier keine Termine stehen, sind wir aktuell noch am Planen.